ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN




§1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Kund*innen und Schwarze Zeit, Dorotheenstr. 9, 24939 Flensburg, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen, die durch Schwarze Zeit, Angestellte oder Subunternehmer erbracht werden.


§2 Leistungen und Einschränkungen

Wir tätowieren grundsätzlich nur Kund*innen ab 18 Jahren.  Wir tätowieren keine Personen die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß stehen. Auch Kund*innen in der Schwangerschaft oder Stillzeit werden von uns nicht tätowiert. Wir behalten uns vor, Kund*innen unbegründet abzulehnen. Wir tätowieren ausschließlich nach den allgemein anerkannten fachlichen und hygienischen Standards der Tattoobranche und unter Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften (genehmigt und kontrolliert von der Baubehörde und dem Gesundheitsamt).

Den Kund*innen ist bekannt, das eine Tätowierung trotz fachgerechter Ausführung gesundheitliche Risiken (Kreislaufreaktion, Infektionen, allergische Reaktionen, Entzündungen, Heilungsstörungen) bergen kann. Diese können durch fachgerechte Ausführung und Pflege minimiert aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das Tattoo kann von der Vorlage in gewissem Rahmen abweichen, die Hautbeschaffenheit und das Verhalten des Kunden (z.B. still sitzen) hat hierauf Einfluss und gilt auch für das Überdecken alter Tattoos (Cover-Ups).


§3 Pflichten der Kund*innen

Die Kund*innen sind verpflichtet vor dem Termin ihren Gesundheitszustand offen zu legen. Die Kund*innen müssen Schwarze Zeit vor dem Termin über relevante und ansteckende Erkrankungen wie z. B. Diabetes, Neurodermitis, Epilepsie, HIV, Hepatitis, aber auch über Allergien, Schwangerschaft oder die Einnahme von blutverdünnenden Medikamenten informieren. Die Kund*innen sind verpflichtet sich während der Abheilungsphase an die Pflege-Vorgaben von Schwarze Zeit zu halten und diese nach bestem Wissen und Gewissen zu befolgen, bis das Tattoo vollständig abgeheilt ist. Die Kund*innen sind sich über Risiken der angebotenen Dienstleistungen im Klaren und haben sich ausreichend informiert und beraten lassen.


§4 Terminabsprache

Bei Terminreservierungen wird eine Kaution von mindestens 50 € erhoben. Die Kaution wird mit dem Endpreis der letzten Sitzung verrechnet. Diese Kaution versteht sich als Sicherheit und dient als Entlohnung/ Aufwandsentschädigung falls der Termin durch grobe Fahrlässigkeit der Kund'*innen (z.B. Sonnenbrand, Medikation, Drogen) oder Nichterscheinen der Kund*innen nicht statt finden kann. Das Verschieben oder Absagen eines Termins ist bis zu 3 Werktagen vor dem festgelegten Termin möglich.


§5 Preise, Bezahlung und Terminkaution

Die Bezahlung erfolgt immer in Bar oder über PayPal und in voller Höhe nach Beendigung der Leistung. Bei einem Motiv über mehrere Sitzungen  wird der Gesamtpreis anteilig bezahlt, aber immer in Absprache pro Termin.
Wir behalten uns vor, den abgesprochenen Preis anzupassen, sofern der Aufwand (Position und Größe) den geplanten, abgesprochenen Rahmen übersteigt. 
Sobald ein Termin vereinbart wird, ist eine Terminkaution, abhängig zum Motiv/ Gesamtpreis , innerhalb von einer Woche fällig. Diese dient der Terminsicherung und wird am Ende mit dem Tattoopreis verrechnet. Ohne Terminkaution behalten wir uns das Recht vor den Termin anderweitig zu vergeben. Sollte ein Termin nicht eingehalten werden können, ist eine rechtzeitige Absage bis zu 3 Werktage vor dem festgelegten Termin möglich ohne dass die Terminkation verfällt. Bei Nichterscheinen oder grober Fahrlässigkeit der Kund*innen  wodurch der Termin nicht stattfinden kann, kann die Kaution als Entlohnung/ Aufwandsentschädigung für den nicht stattgefundenen Termin einbehalten werden.


§6 Gutscheine

Gutscheine können ausschließlich in Bar bezahlt werden und können aber auch für Subunternehmer und Gäste eingesetzt werden. Die Gutscheine haben eine Haltbarkeit von 3 Jahren und können aber auch nach Absprache darüber hinaus gültig sein. Die Auszahlung eines Gutscheins ist nicht möglich.


§7 Pflege und Nachstich

Bei Unterschreiben der Einverständniserklärung am Tattootag wird eine Pflegeanleitung ausgegeben und besprochen. Sollte grob fahrlässig gegen diese Pflegeanleitung verstoßen werden (Sonnenbad, Sport , Solarium, Kratzen, falsche Pflegeprodukte etc.) behalten wir uns vor den Nachstich nicht kostenfrei auszuführen. Generell soll ein abgeheiltes Tattoo innerhalb von 3-6 Monaten beim Studio persönlich oder per Foto vorgezeigt werden um den Anspruch auf einen Nachstich beurteilen zu können. Der Nachstich umfasst eindeutige und handwerkliche Mängel ( z.B. fehlende Linie ) und muss innerhalb von 7 Werktagen gemeldet und innerhalb von 6 Monaten ausgeführt werden.
Es handelt sich nicht um einen Nachstich, wenn sich das subjektive und ästhetische Empfinden des Kund*in seit dem Tattootermin verändert hat. Veränderte Erwartungen und der Wunsch nach späterer Anpassungen stellen keinen Mangel dar und sind somit kein Nachstich.

Bei Fragen oder Komplikationen, muss das Studio zeitnah kontaktiert und gegebenenfalls ein Arzt aufgesucht werden. 


§8 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche und Gerichtsstand ist Flensburg.